Sonntag, Montag & Feiertags: geschlossen
Dienstag bis Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Samstag und in den Ferien: 10:00 - 16:30 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Hausordnung

Mit Bezahlung des Eintrittspreises und dem Betreten der Halle werden die nachstehenden Geschäftsbedingungen als verbindlich anerkannt.

Allgemein

  • 1
    Es gelten die Preise nach der jeweils aktuellen Preisliste, die am Eingang aushängt.
  • 2
    Das Unternehmen behält sich jederzeit Änderungen in der Halle und dieser Bedingung vor.
  • 3
    Der Eintrittspreis stellt das Entgelt für die Möglichkeit zur Hallennutzung dar. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, kann keine Erstattung des Eintrittspreises in Betracht kommen.
  • 4
    Auf die anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises bei vorzeitigem Verlassen der Halle besteht kein Anspruch.
  • 5
    Finden in der Halle Sonderveranstaltungen statt, kann der Zutritt zur Halle vom Erwerb gesonderter Eintrittskarten abhängig gemacht werden. In diesem Falle berechtigen Dauerkarten, 10er-Karten usw. nicht zum Zutritt zur Halle.
  • 6
    Muss die Halle für Reparaturen, Reinigungen usw. geschlossen werden, berechtigen bereits erworbene Eintrittskarten (auch Dauerkarten, 10er-Karten usw.) nicht zum Zutritt zur Halle.
  • 7
    Das Unternehmen behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Personen den Zutritt zu verweigern. Außerdem behält sich das Unternehmen vor, Personen, die sich randalierend, anderen gegenüber beleidigend oder ähnlich fehlverhalten, der Halle zu verweisen. Eine Erstattung erfolgt in diesem Falle nicht, auch nicht anteilig.
  • Aufenthalt in der gesamten Halle

  • 1
    Das Rauchen ist in der gesamten Halle verboten, Tiere dürfen nicht in die Halle gebracht werden.
  • 2
    Für die Garderobe kann keine Haftung übernommen werden.
  • 3
    Kinder und Erwachsene mit ansteckenden Krankheiten sind von der Nutzung der Einrichtung ausgeschlossen.
  • 4
    Den Anweisungen der Mitarbeiter des Unternehmens ist Folge zu leisten.
  • 5
    Für Schäden und Verunreinigungen in der Halle, die durch ein Kind verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten und die erwachsene Person, die das Kind als Aufsichtsperson begleitet hat.
  • Aufenthalt im Spielbereich der Halle

  • 1
    Der Spielbereich ist ein Spielplatz für Kinder bis 12 Jahre. Der Kleinkindbereich ist für Kinder bis zu vier Jahren gedacht. Erst nach Rücksprache mit dem Personal können Ausnahmen geduldet werden.
  • 2
    Der gesamte Spielbereich darf nur mit Strümpfen betreten werden. Rutschfeste ABS-Socken werden empfohlen. In dem gesamten Spielbereich dürfen keine Lebensmittel (Speisen und Getränke) mitgenommen und verzehrt werden. Der Verzehr ist nur im Sitzgruppenbereich zulässig.
  • 3
    Um Verletzungen bzw. Verlust7Beschädigungen zu vermeiden, dürfen keine Fremdspielzeuge bzw. zweckfremde Gegenstände in den Spielbereich gebracht werden. Ausnahmen sind vom Personal zu genehmigen.
  • 4
    Die Aufsichtspflicht während des Spielens des Kindes kann der Erziehungsberechtigte bzw. die Aufsichtsperson des Kindes ausüben. Dies bedingt die Anwesenheit des Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen in der Halle. Eine Haftung des Unternehmens für die Aufsicht oder Fürsorge des Kindes besteht in diesem Falle nicht. Das Spielen und der Aufenthalt des Kindes erfolgt auf eigene Gefahr des Erziehungsberechtigten bzw. des Aufsichtspflichtigen. Es ist dem Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen nicht gestattet, die Halle ohne das Kind zu verlassen. Für durch das Kind verursachte Schäden haftet der Erziehungsberechtigte/Aufsichtspflichtige.
  • 5
    Die Aufsichtspflicht kann den Mitarbeitern des Unternehmens überlassen werden. Das ist beim Bezahlen des Eintrittsgeldes mitzuteilen. Es ist anzugeben, wo im Notfall der Erziehungsberechtigte/Aufsichtspflichtige erreicht werden kann, insbesondere telefonisch.
  • 6
    Den Anweisungen der Mitarbeiter des Unternehmens ist Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, den Kindern Anweisungen und Verweise zu erteilen. Im Wiederholungsfalle sind Mitarbeiter berechtigt, das Kind aus der Halle zu verweisen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Falle nicht, auch keine Anteilige Erstattung.
  • 7
    Aus Sicherheitsgründen können die Mitarbeiter des Unternehmens die Anzahl der spielenden Kinder im Spielbereich beschränken.
  • Sonderveranstaltungen

  • 1
    Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, Geburtstagsfeiern, Betriebsfeiern und sonstige Sonderveranstaltungen in der Halle durchzuführen.
  • 2
    Solche Veranstaltungen sind rechtzeitig mit dem Unternehmen zu vereinbaren und die Einzelheiten festzulegen.
  • 3
    Bei Absage bzw. Rücktritt von der vereinbarten Sonderveranstaltung ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen, wenn die Absage bzw. der Rücktritt erst am Tag der Veranstaltung erfolgt. Erfolgt die Absage bzw. der Rücktritt innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung ist die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% zu zahlen. Bei einer Absage bzw. Rücktritt von mehr als 5 Tagen vor der Veranstaltung sind 30% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden des Unternehmens durch die Absage wesentlich niedriger ist als die hier festgelegten pauschalisierten Beträge.
  • Haftung

  • 1
    Das Unternehmen haftet bei Übernahme der Aufsichtspflicht für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung des Kindes. Außerdem haftet das Unternehmen für einen Verkehrsicheren Zustand der unternehmenseigenen Spielgeräte und der Halle. Für mitgebracht Spielgeräte kann keine Haftung übernommen werden.
  • 2
    Das Unternehmen übernimmt über die vorgenannten Bereiche hinaus keinerlei Haftung, insbesondere nicht für Diebstähle, Sachbeschädigungen, sowie für Unfälle, die nicht durch Mängel an der Betriebsanlage entstanden sind.